Dienstag, 17. Dezember 2024

Der Wahl-O-Mat

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag soll als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden.

Aber welcher Partei soll man seine Stimme geben? Wenn man unentschlossen ist, kann man vorher den Wahl-O-Mat befragen. Das ist eine internetbasierte Wahlentscheidungshilfe, die seit 2002 von der Bundeszentrale für politische Bildung betrieben wird. Der Wahl-O-Mat bietet Bürgern die Möglichkeit, durch die Bewertung vorausgewählter politischer Thesen die eigene Meinung mit den Meinungen der zur Wahl stehenden Parteien zu vergleichen.

 

 
Bei früheren Ausgaben des Wahl-O-Mat wurden in der Regel etwa 30 bis 38 Thesen präsentiert. Diese Thesen decken ein breites Spektrum politischer Themen ab, von Wirtschaft über Umwelt bis hin zu gesellschaftlichen und internationalen Fragen. Für die Bundestagswahl 2021 beispielsweise wurden 38 Thesen gestellt. Dazu findest du hier eine Übersicht mit den Antworten aller 39 Parteien auf die Wahl-O-Mat-Thesen für die Europawahl 2024. Der Wahl-O-Mat wird in der Regel kurz vor der jeweiligen Wahl veröffentlicht. Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist er erst ab dem 6. Februar verfügbar.
 

Kritik an Wahl-O-Mat

Seit der Einführung gab es immer wieder Kritik an der Ausgewogenheit des Wahl-O-Mats, unter anderem aufgrund der Fragenauswahl, der eingeschränkten Antwortmöglichkeiten oder des Wahrheitsgehalts der von den Parteien gegebenen Antworten. Außerdem wurden Einschränkungen der Parteienvergleichsmöglichkeiten sowie der Parteienvorauswahl moniert und nach rechtlichen Auseinandersetzungen im Laufe der Zeit abgebaut. Inzwischen gibt es einige Alternativen dazu:

 

Weitere Informationen dazu findest du auch hier:


(Kontext B2.1, S. 42-43) 

 

Freitag, 13. Dezember 2024

Parteien in Deutschland

Die wichtigsten Parteien in Deutschland sind die folgenden:


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Weitere Informationen dazu findest du auch im folgenden Beitrag:

 

 

Aus den folgenden Grafiken kann man entnehmen,  wie die Parteien (am Beispiel der SPD, der Grünen und der AfD): sich selber und andere Parteien sehen.

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Weitere Informationen findest du auch hier:

 

(Kontext B2.1, S. 42-43)

 

Montag, 9. Dezember 2024

Partizip I und Partizip II als Adjektive

Partizip I und II können als Adjektive verwendet werden. Der Unterschied zwischen beiden Adjektiven ist groß:
- Das Partizip I entspricht einer Handlung, die im Moment des Geschehens stattfindet. 
- Das Partizip II drückt eine Handlung aus, die bereits stattgefunden hat.

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Der Unterschied zwischen Partizip I und Partizip II als Adjektive wird im folgenden Video sehr anschaulich weiter ausgeführt:



Weitere Beispiele mit Partizip I und Partizip II  als Adjektive findest du in der folgenden Präsentation:





Und hier findest du Übungen dazu:

Partizip I

Das Partizip I bildet man mit dem  Infinitiv + d:
 
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Das Partizip I kann als Adjektiv im Satz verwendet werden:
 
 
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Weitere Beispiele findest du auch in der folgenden Präsentation:




Weitere Erklärungen findest du hier:

Und hier findest du Übungen dazu:

 

(Kontext B2.1, S. 41)